Auf dieser Seite finden Sie Bekanntmachungen, Regelungen und Ankündigungen der Freien Waldorfschule Würzburg... 
M. Seeberger (L),
K. Rohrbach (L) (Hinweis)

 
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Hier wollen wir Bekanntmachungen veröffentlichen, die im "Dienstagsblatt" standen und hier nachgelesen werden können, wie z.B.

-Schulbeginn
-Rauchfreie Schule
-Nutzung von Handys und elektronischen Speichermedien
-Schulschluss vor Weihnachten und vor den Sommerferien
...

Wenn Sie hier etwas vermissen oder Anregungen haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an information@waldorfschule-wuerzburg.de

Diese Regelungen gelten, wenn nicht anders vermerkt, nur für die Schule (nicht für Kindergarten und Hort)!

Beschlussdatum:Regelung:
25.01.2007 Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen. Wir haben beschlossen, dass wir Unterricht bei ungünstigen Witterungsverhältnissen nicht ausfallen lassen. D.h., dass Eltern und Lehrer selbst verantworten, ob ihr Schulweg für sie sicher genug ist. Wenn nicht, müssen sie baldmöglichst in die Schule kommen. Dies gilt auch für die Schulbusse. Die Verantwortung liegt dann beim Schulbusunternehmen. Dieses muss in solchen Fällen Eltern und Schule informieren. Das gilt, wenn es von öffentlicher Seite KEINE einheitliche Regelung gibt, d.h., die Würzburger Schulen selbst entscheiden sollen, ob Unterricht stattfindet oder nicht. Die Betreuung der Schüler, die dennoch kommen, wird gewährleistet.
25.01.2007 Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsbedingungen. Wenn generell ALLE öffentlichen Schulen Würzburgs/Bayerns den Unterricht ausfallen lassen (Mitteilung im Rundfunk), schließen wir uns als Freie Waldorfschule Würzburg dem automatisch an. Das wird dann auf dem Anrufbeantworter der Schule (0931-79655-0) und im Internet (www.waldorfschule-wuerzburg.de) veröffentlicht. Die Betreuung der Schüler, die dennoch kommen, wird gewährleistet.
In Anlehnung an das Bayerischen Erziehungs und Unterrichtsgesetz (BayEUG), Art. 56 Abs. 5  gilt folgendes: "Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten." Dies gilt auch für Fotoapperate.
Flyer zum Thema Handynutzung an Schulen.


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